KONTAKT                         AGB / Widerruf                    IMPRESSUM

 

Einbürgerungstests

 

Alle Einbürgerungsbewerber, die nach dem 30.03.2007 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, müssen neben dem Sprachnachweis (Prüfung Deutsch B1) einen Einbürgerungstest absolvieren.

 

1        Beratung

 

  • Einbürgerungsbehörde im Landratsamt Gotha
  • Volkshochschule Gotha, Frau Strumpf

 

2        Anmeldeverfahren zum Einbürgerungstest

 

  • Teilnehmerbögen erhalten Sie in der Volkshochschule Gotha

8        Prüfstellen in Thüringen

  • Anmeldeschluss jeweils 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
  • Kosten: 25,00 €

 

 

      Weitere Information finden Sie hier (bitte klicken ...)

 

 

--
02.2008 © fenner-com.de