ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Volkshochschule des Landkreises Gotha
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule des Landkreises Gotha (VHS Gotha), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS Gotha genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung für Veranstaltungen der VHS Gotha kann in der Geschäftsstelle der Volkshochschule des Landkreises Gotha zu den jeweiligen Öffnungszeiten erfolgen sowie per Post, Fax und E-Mail mit dem gültigen Anmeldeformular
(3) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (4) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(4) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (3) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (3) und (4) nicht berührt.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS Gotha als Veranstalterin und des Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmer bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmer gelten sämtliche die Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS Gotha (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll spätestens vor der ersten Kursveranstaltung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Die Zahlung erfolgt mittels Bankeinzugsermächtigung oder durch Barzahlung
(3) Für die Teilnahme an Kursen der VHS Gotha, die mindestens 30 Unterrichtstunden umfassen, kann eine Ermäßigung von 25 % beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Studenten (Studentenausweis), ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge, Auszubildende (Ausbildungsvertrag), Schüler mit vollendetem 16. Lebensjahr (Schülerausweis), Arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige nach SGB II und die mit diesem Personenkreis in einer Bedarfsgemeinschaft leben sowie Sozialhilfeempfänger nach SGB XII (Nachweis nicht älter als 2 Monate), Schwerbeschädigte, Mütter/Väter/Adoptiveltern, die ein ungekürztes Erziehungsgeld erhalten.
Die Antragsberechtigung muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Für Einzelunterricht, Fahrten, Reisen, Materialkosten und Prüfungsgebühren ist keine Ermäßigung möglich
Bei mehreren Ermäßigungsmöglichkeiten kann nur von einer Gebrauch gemacht werden.
(4) Tritt ein Teilnehmer verspätet in einen Kurs ein, ist das Entgelt in vollem Umfang zu entrichten. Eine anteilige Entgeltzahlung kann nicht gewährt werden.
(5) Das volle Entgelt wird auch dann geschuldet, wenn der Kursteilnehmer am Kurs oder an einzelnen Veranstaltungen aus persönlichen Gründen nicht teilnimmt bzw. an der Teilnahme gehindert ist und keine schriftliche Kündigung eingereicht hat.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde, es sei denn, der Vertragspartner hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten Dozenten.
(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.
6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS Gotha
(1) Die Mindestzahl der Vertragspartner wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.
(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartner ohne Wert ist.
(3) Die VHS wird die Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
· Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozent, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
· Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der VHS,
· Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
· Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
· beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartner
(1) Für die Teilnehmer an Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule ist eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrages möglich, insbesondere bei
a) langfristiger eigener Erkrankung und Wegzug aus dem Landkreis. Durch den Teilnehmer hat der Nachweis des Kündigungsgrundes mittels Vorlage eines Attestes des Arztes, der Meldebehörde bzw. in anderer geeigneter Weise zu erfolgen.
b) Erhöhung der Entgelte der Volkshochschule während der Laufzeit des Ausbildungsvertrages.
Für die Berechnung einer eventuellen Rückvergütung bereits gezahlter Teilnehmerentgelte ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Volkshochschule ausschlaggebend. Bis zu diesem Datum stattgefundene Unterrichtsstunden werden bei außerordentlicher Kündigung nach Buchstaben a) nicht rückvergütet.
(2) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(3) Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die VHS Gotha sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS Gotha ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule des Landkreises Gotha gelten ab 01.08.2011
Erreichbarkeit der VHS:
Volkshochschule des Landkreises Gotha
Schützenallee 31 - 99867 Gotha
Tel. 03621 8230-49, Fax: 03621 8230-48
Internet: www.vhs-gotha.de, E-Mail: post@vhs-gotha.de








